Good Practice-Beispiel: Miettextilien als „Product-as-a-Service“ – Nutzen statt Besitzen
Dieses Beispiel gehört zur Sammlung der Good Practice zur nachhaltigen Beschaffung. In den Beispielen werden Beschaffungsprojekte, die im Kontext des Aktionsplans für nachhaltige Beschaffung stehen, vorgestellt. Bei Fragen zu den Projekten kontaktieren Sie bitte die angegebene Ansprechperson. Sie haben auch ein Good Practice der nachhaltigen Beschaffung? Dann melden Sie sich bitte unter office@nabe.gv.at.
Die BBG-Rahmenvereinbarung „Miettextilien (Bekleidung und Flachwäsche)“, GZ 4701.04420, zeigt, wie öffentliche Auftraggeber Textilien als umfassende Versorgungsleistung statt als Eigentum beschaffen können. Der Auftrag umfasst die bedarfsgerechte Bereitstellung, hygienische Reinigung, Lieferung und den laufenden Austausch von Dienst- und Schutzbekleidung sowie Flachwäsche. Damit werden Produktnutzung, Pflege, Qualitätssicherung und Logistik in einem Service gebündelt.
Bitte stellen Sie Ihr Projekt kurz vor.
Mit der BBG-Rahmenvereinbarung werden öffentliche Einrichtungen österreichweit mit hygienisch gereinigten Miettextilien versorgt. Die Vergabe ist in sechs regionale Lose gegliedert. Erfasst sind unter anderem Dienst- und Schutzbekleidung, Bad-, Gastronomie-, Bett-, Sanitäts- und OP-Textilien. Das Modell orientiert sich am tatsächlichen Bedarf: Bezahlt werden Verfügbarkeit, Funktion und Service – nicht der Erwerb der Textilien.
Können Sie die Vorgehensweise kurz beschreiben?
Die Ausschreibung verbindet eine bedarfsgerechte Leistungserbringung mit Qualitäts-, Hygiene- und Umweltanforderungen. Bestehende personenbezogene und kundenspezifische Miettextilien werden bei einem Auftragnehmerwechsel übernommen, anhand ihres Restwerts bewertet und weiterverwendet. Vor jeder Auslieferung erfolgt eine Sicht- und Qualitätskontrolle. Beschädigte oder mangelhaft gereinigte Teile werden repariert beziehungsweise ersetzt. Trägerbezogene Kennzeichnung, Größenmanagement, strukturierte Abholung und Lieferung, optionaler Schrankservice und eine Versorgungsassistenz unterstützen die bedarfsgerechte Steuerung.
Können Sie nähere Details zur Ausschreibung erläutern?
Die Rahmenvereinbarung umfasst sechs regionale Lose mit maximalen Abrufwerten von insgesamt rund 23 Mio. Euro.
BBG-Rahmenvereinbarung „Miettextilien (Flachwäsche und Bekleidung)“, GZ 4701.04420:
- Los 1 – Wien: GZ 4701.04420.001
- Los 2 – Niederösterreich und Burgenland: GZ 4701.04420.002
- Los 3 – Oberösterreich: GZ 4701.04420.003
- Los 4 – Salzburg: GZ 4701.04420.004
- Los 5 – Steiermark, Kärnten und Osttirol: GZ 4701.04420.005
- Los 6 – Tirol und Vorarlberg: GZ 4701.04420.006
Für alle sechs Lose gelten grundsätzlich dieselbe Leistungsbeschreibung, dieselben Mindest- und Muss-Kriterien sowie dieselbe Preis- und Service-Systematik. Unterschiede bestehen insbesondere hinsichtlich Region, Auftragnehmer, Bedarfsmengen und maximalem Abrufwert.
Die Rahmenvereinbarung umfasst die verpflichtende bedarfsgerechte Versorgung mit hygienisch gereinigten Miettextilien sowie ergänzend Lohnwäsche. Erfasst sind insbesondere:
- Berufs-, Arbeits- und Schutzbekleidung,
- Textilien für Bad und Sanitätsbereiche,
- Gastronomietextilien,
- Bettwäsche,
- OP-Textilien und OP-Bekleidung,
- Pflege- und Sanitätsbekleidung,
- Küchenbekleidung,
- sowie ausgewählte Lohnwäsche.
Die Leistung umfasst nicht nur die Bereitstellung der Textilien, sondern einen laufenden Versorgungskreislauf mit:
- Reinigung und hygienischer Aufbereitung,
- regelmäßigem Austausch verschmutzter gegen gereinigte Textilien,
- Abholung und Anlieferung,
- Größenerfassung,
- personenbezogener Kennzeichnung,
- Brust- und Namensemblemen,
- optionalem Schrankservice,
- Reservewäsche,
- Versorgungsassistenz,
- Qualitätskontrolle,
- Reklamationsmanagement,
- Reparatur beziehungsweise Austausch beschädigter Mietwäsche,
- sowie Schwund- und Restwertregelungen.
Die verbindlichen Anforderungen umfassen STANDARD 100 by OEKO-TEX oder gleichwertige Anforderungen für die Textilien, ein Umweltmanagementsystem nach EN ISO 14001 beziehungsweise EMAS beim Dienstleister, die jährliche Kontrolle des Waschverfahrens samt Pumpenkalibrierung sowie geeignete Hygieneanforderungen. Als zusätzliche Qualitätsmerkmale wurden ökologische Naturfasern, umweltverträglichere Waschmittel, extern kontrollierte sozial faire Produktion und Reservewäsche berücksichtigt.
Was ist der Bezug zum naBe-Aktionsplan?
- Kreislaufwirtschaft: Bestehende Mietwäsche wird weitergenutzt; Reparatur und Austausch sind Bestandteil der Leistung. Dienstleistungen statt Eigentum schaffen einen wirtschaftlichen Anreiz für langlebige Textilien.
- Schadstoff- und Gesundheitsschutz: Anforderungen an die Textilien und hygienisch kontrollierte Waschprozesse reduzieren gesundheitlich bedenkliche Stoffe und sichern die geforderte Hygienequalität.
- Ressourceneffizienz: Professionelle Pflege, bedarfsgerechte Umlaufbestände sowie Pool- und Reservewäsche können die Nutzungsdauer erhöhen und unnötige Neuanschaffungen vermeiden.
- Qualität und Versorgungssicherheit: Laufende Kontrollen, geregelte Reklamationen, Ersatzlieferungen und Bestandsmanagement sichern die Funktion der Textilien während der Vertragslaufzeit.
- Regionale Leistungserbringung: Die Losstruktur und die Berücksichtigung von Transportdistanzen ermöglichen kürzere Wege und erleichtern regionalen Unternehmen die Teilnahme.
Was sind wesentliche Erfolgsfaktoren bei der Umsetzung?
- Frühzeitige und realistische Bedarfserhebung je Standort, Textilart, Größe und Wechselrhythmus.
- Klare Trennung zwischen verbindlichen Mindestanforderungen und ambitionierten Zuschlagskriterien.
- Vertraglich geregelte Übernahme vorhandener Bestände sowie transparente Restwertermittlung.
- Messbare Service-Level für Lieferqualität, Ersatz, Reparatur und Reklamationsbearbeitung.
- Regelmäßige Kontrollen und aussagekräftige Berichte während der Vertragslaufzeit.
Warum ist das Beispiel übertragbar?
Das Modell eignet sich für Bundesdienststellen und andere öffentliche Einrichtungen mit regelmäßigem Bedarf an Berufsbekleidung oder Flachwäsche. Die Grundlogik lässt sich auf unterschiedliche Größen und Einsatzbereiche übertragen: Bedarf bestimmen, passende Leistung wählen, naBe-Kriterien berücksichtigen und die tatsächliche Leistung anhand weniger Kennzahlen überwachen.
Welche Ziele und welcher Mehrwert konnten dadurch erreicht werden?
Nächste Schritte und Empfehlungen für den Bund und andere öffentliche Auftraggeber:
- Vor dem Abruf Nutzungsmengen, Standorte, Größen, Wechselzyklen, Hygieneanforderungen und vorhandene Bestände erheben; Überausstattung vermeiden.
- Bei Angebotskonkretisierungen die naBe-Konformität der eingesetzten Miettextilien ausdrücklich verlangen und nicht allein vom naBe-Bezug der Rahmenvereinbarung ausgehen.
- Poolwäsche dort einsetzen, wo eine personenbezogene Ausstattung nicht erforderlich ist; gemeinsam mit dem Dienstleister angemessene Reservebestände festlegen.
- Kurze und gebündelte Abhol- und Lieferrouten sowie sinnvolle Lieferintervalle vereinbaren.
- Reparatur vor Ersatz, Weitergabe geeigneter Textilien und einen nachvollziehbaren Umgang mit nicht mehr nutzbaren Textilien verlangen.
- Reklamationen, Schwund und Überbestände regelmäßig auswerten und den tatsächlichen Bedarf mindestens jährlich anpassen.
- An das naBe-Good-Practice „Uniform-Recycling Pioniere“ anknüpfen und geeignete ausgediente Berufsbekleidung für eine gebündelte Sortierung und mechanische Aufbereitung zu neuen Rohstoffen bereitstellen. Das ergänzt das Miettextilien-Modell um die End-of-Life-Perspektive. Da weitere Partner gesucht werden, können sich interessierte öffentliche Auftraggeber beteiligen und damit Nutzung, professionelle Pflege, Reparatur, Rücknahme und hochwertige Verwertung zu einem durchgängigen Kreislaufansatz verbinden.
Ihr Rat an die öffentliche Verwaltung?
- Vor dem Abruf Nutzungsmengen, Standorte, Größen, Wechselzyklen, Hygieneanforderungen und vorhandene Bestände erheben; Überausstattung vermeiden.
- Bei Angebotskonkretisierungen die naBe-Konformität der eingesetzten Miettextilien ausdrücklich verlangen und nicht allein vom naBe-Bezug der Rahmenvereinbarung ausgehen.
- Poolwäsche dort einsetzen, wo eine personenbezogene Ausstattung nicht erforderlich ist; gemeinsam mit dem Dienstleister angemessene Reservebestände festlegen.
- Kurze und gebündelte Abhol- und Lieferrouten sowie sinnvolle Lieferintervalle vereinbaren.
- Reparatur vor Ersatz, Weitergabe geeigneter Textilien und einen nachvollziehbaren Umgang mit nicht mehr nutzbaren Textilien verlangen.
- Reklamationen, Schwund und Überbestände regelmäßig auswerten und den tatsächlichen Bedarf mindestens jährlich anpassen.
- An das naBe-Good-Practice „Uniform-Recycling Pioniere“ anknüpfen und geeignete ausgediente Berufsbekleidung für eine gebündelte Sortierung und mechanische Aufbereitung zu neuen Rohstoffen bereitstellen. Das ergänzt das Miettextilien-Modell um die End-of-Life-Perspektive. Da weitere Partner gesucht werden, können sich interessierte öffentliche Auftraggeber beteiligen und damit Nutzung, professionelle Pflege, Reparatur, Rücknahme und hochwertige Verwertung zu einem durchgängigen Kreislaufansatz verbinden.
Die BBG-Rahmenvereinbarung macht Kreislaufwirtschaft einfach abrufbar: Product-as-a-Service setzt auf langlebige Nutzung, professionelle Pflege und geschlossene Kreisläufe statt auf immer neue Produkte.
Weitere Hintergrundinformationen
Warum Miettextilien als Product-as-a-Service gelten
Beim Kaufmodell erwirbt die Organisation Textilien (z.B. Berufsbekleidung, Schmutzfangmatten, Bettwäsche oder Reinigungstücher) als Produkt.
Beim Miettextilienmodell wird dagegen eine Nutzungsleistung beschafft:
- Bereitstellung der Textilien
- Reinigung und Pflege
- Reparatur
- Austausch bei Verschleiß
- Rücknahme und Wiederverwendung
- Logistik
Bezahlt wird die Verfügbarkeit und Funktion der Textilien, nicht deren Eigentum.
Mit der BBG-Rahmenvereinbarung „Miettextilien (Bekleidung und Flachwäsche)“, GZ 4701.04420, wird nicht das Eigentum am Textil, sondern die bedarfsgerechte Versorgung mit hygienisch gereinigten Miettextilien beschafft. Die Leistung umfasst Bereitstellung, Reinigung, Lieferung und laufenden Austausch verschmutzter gegen gereinigte Textilien; sie deckt Dienst- und Schutzbekleidung, Bad- und Sanitätstextilien, Gastronomie- und Bettwäsche sowie OP-Textilien ab.
Besonders relevant hinsichtlich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft sind folgende Punkte:
- Service statt Produkt: Bei diesem Modell kaufen öffentliche Auftraggeber die Textilien nicht selbst, sondern beziehen deren Nutzung als laufende Dienstleistung. Der Anbieter bleibt für die Bereitstellung und Organisation verantwortlich und übernimmt zusätzlich Aufgaben wie Reinigung, Pflege, Kennzeichnung, Sortierung, Austausch und Logistik. Für Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft ist das relevant, weil der Dienstleister einen Anreiz hat, die Textilien möglichst lange nutzbar zu halten, sie professionell zu pflegen und bei Bedarf zu reparieren, anstatt sie frühzeitig zu ersetzen.
- Werterhalt im laufenden Betrieb: Vor jeder Auslieferung sind Sicht- und Qualitätskontrollen vorgesehen. Mangelhafte Teile werden reklamiert, repariert beziehungsweise ersetzt; bis zur einwandfreien Ersatzlieferung fallen keine Miet- oder Reinigungskosten an. Reklamationen sind monatlich auszuweisen.
- Versorgungssicherheit und Flexibilität: Art und Umfang der Textilien, Abholrhythmus und Zusatzleistungen werden je Abruf festgelegt. Mengen können innerhalb definierter Grenzen angepasst und weitere Leistungen konkretisiert werden.
- Breite öffentliche Nutzbarkeit: Die Rahmenvereinbarung ist regional in sechs Lose gegliedert und umfasst maximale Abrufwerte von insgesamt rund 23 Mio. Euro. Die regionale Losstruktur unterstützt zugleich die Teilnahme kleinerer und mittlerer Anbieter.
- Weitere Nachhaltigkeitsanforderungen: Die Ausschreibung verweist auf den naBe-Aktionsplan und enthält Mindestanforderungen zu Schadstoffen, Kennzeichnung, Verpackung, Reinigung und Hygiene. Für Miettextilien-Services sind darüber hinaus insbesondere ein zertifiziertes Umweltmanagementsystem und die regelmäßige Überprüfung des Waschverfahrens relevant.
Nachhaltigkeitsnutzen und Kreislaufwirtschaft
- Verlängerung der Nutzungsdauer durch professionelle Pflege
- Reparatur statt Ersatzbeschaffung
- Wiederverwendung von Textilien über mehrere Nutzungszyklen
Ressourceneffizienz
- Optimierter Wasser- und Energieeinsatz in professionellen Wäschereien
- Bündelung von Transport- und Logistikprozessen
Abfallvermeidung
- Rücknahme verschlissener Textilien
- Aufbereitung oder stoffliche Verwertung am Ende des Lebenszyklus
Wirtschaftlichkeit
- Keine Lagerhaltung
- Planbare laufende Kosten
- Reduktion administrativer Aufwände für Beschaffung und Ersatz
naBe-Anforderungen für Miettextilien
- Schadstoffarme Textilien: Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte des STANDARD 100 by OEKO-TEX oder gleichwertiger Nachweise, insbesondere für Pestizide, krebserregende Farbstoffe und Arylamine, Formaldehyd, Schwermetalle, Anilin und Pentachlorphenol.
- Zertifiziertes Umweltmanagementsystem beim Anbieter des Miettextil-Services: EMAS, EN ISO 14001 oder gleichwertiger Nachweis.
- Umweltgerechte Verpackung: Vorgaben zu Verpackungsmaterialien (frei von halogenhaltigen Verbindungen (PVC); siehe auch den Artikel zur Verpackungsverordnung: Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und naBe) sind einzuhalten und unnötige Verpackungen zu vermeiden.
- Kontrollierter Waschprozess: Das Waschverfahren ist mindestens einmal jährlich durch den Reinigungsmittelhersteller, Lieferanten oder einen Dritten zu überprüfen; dabei sind auch die Pumpen für Reinigungsmittel zu kalibrieren.
Zusätzliche Qualitätsaspekte und empfohlene Zuschlagskriterien
- Die im Auftrag eingesetzten Miettextilien müssen den naBe-Kriterien für Textilien entsprechen.
- Zusatzpunkte für einen möglichst hohen Anteil an Naturfasern aus biologischer beziehungsweise ökologischer Erzeugung gemäß VO (EU) 2018/848.
- Bevorzugung von Waschmitteln, die die Anforderungen des EU Ecolabels oder des Österreichischen Umweltzeichens an Inhaltsstoffe und Verpackung erfüllen.
- Sozial verantwortliche Textilproduktion: Bei der Bewertung der eingesetzten Textilien können extern kontrollierte Nachweise zu sozial fairen Arbeitsbedingungen in der Textilproduktion berücksichtigt werden.
- Förderung langlebiger, reparierbarer und mehrfach einsetzbarer Textilien sowie von Pool- und Reservewäsche, um Überbestände und Ersatzbeschaffungen zu reduzieren.
Weiterführende Links:
Die EU-Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 und naBe
Good Practice-Beispiel: Uniform-Recycling Pioniere – naBe
- Los 1 – Wien: GZ 4701.04420.001
- Los 2 – Niederösterreich und Burgenland: GZ 4701.04420.002
- Los 3 – Oberösterreich: GZ 4701.04420.003
- Los 4 – Salzburg: GZ 4701.04420.004
- Los 5 – Steiermark, Kärnten und Osttirol: GZ 4701.04420.005
- Los 6 – Tirol und Vorarlberg: GZ 4701.04420.006
Kontaktdaten
Bundesbeschaffung GmbH (BBG)
Lisa Stögmüller, Strategische Einkaufsexpertin
Lisa.Stoegmueller@bbg.gv.at
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