Nachhaltigkeit im Vergaberecht
Mit der Novelle des Bundesvergabegesetzes 2018 haben sich die Anforderungen an die öffentliche Beschaffung deutlich verändert. Nachhaltigkeit ist nicht mehr nur ein politisches Ziel, sondern ausdrücklich im Gesetz verankert: Nach § 20 Abs. 5 BVergG 2018 ist neben der Umweltgerechtigkeit nun auch die Nachhaltigkeit der Leistung zu berücksichtigen. Für operative Einkaufsverantwortliche bedeutet das: Nachhaltigkeitsaspekte müssen im Beschaffungsprozess systematisch mitgedacht und praktisch umgesetzt werden.
Von Gerhard Weiner.
Früh ansetzen: Die Weichen werden bei der Auftragsdefinition gestellt
Bereits bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes sollten ökologische und nachhaltige Anforderungen berücksichtigt werden, weil Versäumnisse in dieser Phase später nur schwer oder gar nicht mehr ausgeglichen werden können. Zuschlagskriterien oder Ausführungsbedingungen können ein Defizit in der Festlegungsphase kaum mehr korrigieren.
Für die operative Praxis heißt das: Nachhaltigkeit darf nicht erst „am Ende“ in die Ausschreibung eingebaut werden. Kriterien wie Energieeffizienz, Langlebigkeit oder nachhaltige Leistungserbringung sollten möglichst früh Eingang in Leistungsbeschreibung, Vertragsbedingungen und Beschaffungsstrategie finden. Bei Dienstleistungen ist dabei besonders relevant, dass Nachhaltigkeit nicht nur am Ergebnis, sondern auch an der Art der Leistungserbringung festgemacht werden kann. Gerade hier können Ausführungs- und Vertragsbedingungen gezielt steuernd eingesetzt werden.
Lebenszykluskosten mitdenken: § 92 BVergG als praktischer Hebel
Ein zentraler Ansatzpunkt für den nachhaltigen Einkauf ist § 92 BVergG 2018, der Kostenmodelle zur Bewertung von Leistungen vorsieht. Dabei können auch externe Umweltkosten berücksichtigt werden, soweit diese in Geld bestimmbar und mit dem Lebenszyklus der Leistung verbunden sind.
Für Einkaufsverantwortliche ist das besonders wichtig, weil der reine Anschaffungspreis oft kein verlässlicher Indikator für die wirtschaftlich beste Entscheidung ist. Ein Gerät mit höherem Kaufpreis kann über die Nutzungsdauer hinweg aufgrund geringerer Energie-, Wartungs- oder Betriebskosten die wirtschaftlich sinnvollere Wahl sein. Die TCO-Tools der naBe-Website bieten für bestimmte Produktgruppen wie IT-Geräte oder Lampen das richtige Einstiegswerkzeug und dienen insbesondere der Vorabbeurteilung wirtschaftlich und nachhaltig günstiger Geräte. Die Nutzung von Lebenszykluskosten in der Vergabe ist ein komplexeres Unterfangen, hierzu finden sie auch auf der naBe-Website eine Anleitung wie die ÖBB solch ein Projekt umgesetzt hat: Good Practice-Beispiel: Das TCO CO2 der ÖBB – naBe
Energieeffizienz ist verpflichtend: § 95 und § 265 BVergG
Besonders relevant für den operativen Einkauf sind die § 95 und § 265 BVergG 2018.
Diese Bestimmungen verpflichten öffentliche und Sektorenauftraggeber bei Lieferaufträgen im Oberschwellenbereich grundsätzlich dazu, Waren aus dem Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/1369 in der höchstmöglichen Energieeffizienzklasse zu beschaffen. Beispiele sind Haushaltsgeräte, Smartphones, elektronische Displays, Raumheizgeräte und Lichtquellen.
Darüber hinaus gilt diese Anforderung auch für bestimmte Dienstleistungsaufträge, nämlich dann, wenn neue Waren von Dienstleistern ganz oder teilweise zur Erbringung der betreffenden Dienstleistungen angeschafft werden. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass in der Praxis die Frage relevant wird, wie diese Vorgaben kontrolliert, vertraglich geregelt und im Bedarfsfall auch durchgesetzt werden können.
EPREL-Datenbank: wichtig für die rechtliche und fachliche Prüfung
Für die praktische Marktprüfung wird ausdrücklich empfohlen, die EPREL-Datenbank, die europäische Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung, heranzuziehen. Diese bietet einen Überblick über jene Produkte, die den unionsrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben unterliegen.
Für operative Einkaufsverantwortliche ist EPREL damit ein wichtiges Hilfsmittel, um zu prüfen, welche Energieeffizienzklassen am Markt verfügbar sind und ob ein konkretes Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Gerade wenn die Beschaffung im Oberschwellenbereich erfolgt und gesetzliche Verpflichtungen zu den besten Energieeffizienzklassen einzuhalten sind, ist diese Datenbank eine sachlich fundierte Grundlage für die Vorbereitung und Dokumentation der Beschaffungsentscheidung.
Topprodukte-Seite: hilfreicher Marktüberblick für die Praxis
Zusätzlich wird auf die Topprodukte-Datenbank der Energieagentur verwiesen. Diese wird ausdrücklich empfohlen, um sich einen Marktüberblick über die aktuell energieeffizientesten angebotenen Geräte zu verschaffen. Gleichzeitig ist wichtig zu verstehen, dass in manchen Warengruppen – etwa bei Kühlschränken – die Energieklasse A noch nicht breit verfügbar ist und sich teilweise im Premiumsegment mit deutlichem Preisabstand bewegt.
Für die operative Beschaffung ist die Topprodukte-Seite damit eine sinnvolle Ergänzung zu EPREL: Während EPREL eine wichtige Referenz für Energiekennzeichnung und Produktdaten ist, unterstützt die Topprodukte-Datenbank dabei, besonders effiziente Produkte im Marktumfeld rasch zu identifizieren. Gerade bei teureren, hocheffizienten Geräten lohnt sich der Blick auf die Gesamtkosten über die Nutzungsdauer.
Das Praxisproblem bleibt: Beschaffungsbudget und Betriebskosten liegen oft auseinander
Ein wesentliches Hindernis bei der Umsetzung nachhaltiger Beschaffung liegt in der internen Budgetlogik vieler Organisationen. Häufig ist jene Organisationseinheit, die das Produkt beschafft, nicht gleichzeitig für die späteren Energiekosten verantwortlich. Dadurch profitieren jene Stellen, die den Einkauf finanzieren, nicht unmittelbar von den Einsparungen im Betrieb.
Für operative Einkaufsverantwortliche ist das ein bekanntes Spannungsfeld: Die nachhaltigere Lösung erscheint in der Anschaffung teurer, obwohl sie über die Nutzungsdauer wirtschaftlicher wäre. Darum ist ein holistischer Zugang so wichtig, um Gesamtkosten besser erfassen und Beschaffung nachhaltig steuern zu können.
Fazit für den operativen Einkauf
Für die tägliche Praxis lässt sich daraus ein klarer Handlungsrahmen ableiten: Nachhaltigkeit muss früh in die Beschaffung integriert werden, Lebenszykluskosten sind stärker zu berücksichtigen und die gesetzlichen Vorgaben zu Energieeffizienz müssen konsequent umgesetzt werden. Für die Markt- und Produktprüfung sind sowohl die EPREL-Datenbank der Europäischen Kommission als auch die Topprodukte-Datenbank der Energieagentur wichtige Orientierungshilfen. Damit wird deutlich: Ob nachhaltige Beschaffung gelingt, entscheidet sich nicht nur im Vergaberecht, sondern auch in den organisatorischen Rahmenbedingungen.
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