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Verantwortung in der Lieferkette: Ein Thema für die öffentliche Beschaffung

Wenn Sie den naBe-Aktionsplans zur nachhaltigen Beschaffung kennen, dann kennen Sie vielleicht die naBe-Kriterien für Laptops, Monitore und PCs mit TCO-Certified. Mit dieser Zertifizierung werden neben ökologischen, auch sozialen Kriterien abgedeckt. Zukünftig wird das Thema Verantwortung in der Lieferkette eine größere Rolle in der Beschaffung spielen. Neben den bereits freiwillig von Unternehmen umgesetzten Maßnahmen hat Deutschland mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) bereits eine Gesetzgebung vorgelegt. Es sind weitere Änderungen auf EU-Ebene (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) geplant, die sowohl Beschaffende als auch Lieferanten vor Herausforderungen stellen wird.

Anlass genug, sich mit den Begriffen und Grundlagen auseinanderzusetzen. Oft werden Begriffe wie Sorgfaltspflicht und oder im Englischen Due Diligence verwendet. Was diese bedeuten und wie eine Umsetzung aussehen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Info

  • Human Rights Due Diligence (kurz HRDD sowie Due Diligence) ist die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Lieferkette.
  • Diese hat zwei Dimensionen:
    • objektiv festgelegte und überprüfbare Verhaltensstandards
    • subjektive und anpassbare Anforderungen an Unternehmen zur Risikominimierung

Die Herausforderungen und mögliche Lösungen wurden unter anderem auch im Rahmen des Europäischen PPE-Trainingslehrgangs für öffentliche Einkäufer, welcher von der BBG und der Executive Academy der WU Wien durchgeführt wurde – PPE – Public Procurement Excellence (bbg.gv.at) aufgegriffen und hier zusammengefasst.

In der Praxis findet dies meistens Anwendung in der Gestaltung der Verträge. Dabei gibt es einige Umsetzungsmöglichkeiten. Mit der Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen werden die meisten Anforderungen in Bezug auf die Beachtung der Menschenrechte in der Lieferkette bereits abgedeckt, aber häufig mit weiteren Anforderungen kombiniert.

Mögliche Ansatzpunkte:

Anforderungen an die Transparenz der Lieferkette stellen

  • Im Wesentlichen wird der Auftragnehmer aufgefordert, Informationen darüber offenzulegen, wer seine Lieferanten und Vorlieferanten für den Auftrag sind, wo sie ansässig sind usw. (u.a. durch Berichtspflichten, Rückverfolgbarkeit, Monitoring)

Mechanismen zur Berichterstattung

  • Dabei kann es sich um einen einfachen Fragebogen handeln, mit dem die Arbeitspraktiken oder Verstöße gegen das Arbeitsrecht bei den betreffenden Vorlieferanten überprüft werden und der beispielsweise (jährlich) an den öffentlichen Auftraggeber geschickt wird. Es kann sich aber auch (je nach Umfang des Vertrags), um ein mehrstufiges Berichtssystem mit persönlichen Treffen, Inspektionen, Audits usw. handeln.

Eskalationsmechanismen

  • Wird ein Verstoß festgestellt und dem Auftraggeber gemeldet, sollte der Auftragnehmer einen Mechanismus einrichten, um zumindest zu versuchen, das Problem anzugehen (und möglicherweise zu lösen). Wenn die Reaktion des Auftragnehmers nicht zufriedenstellend ist, sollte der Auftraggeber in der Lage sein, Verwarnungen, Strafen usw. auszusprechen. Dies bedeutet, kommt das Unternehmen seinen Präventiv- und Abhilfemaßnahmen nicht nach, zusätzlich ein undurchsichtiges oder sogar kein Risikomanagement betreibt, dann kann es sein, dass wenn es zu einer Erschütterung in der Lieferkette kommt oder Menschenrechte verletzt wurden, dieses haftbar für die Verfehlung gemacht werden kann bzw. aus einem Drittland, wo das Recht verletzt wurde, geklagt werden kann. Eskalationsmechanismen müssen vorbereitet und erprobt werden.

Der Zweck der vorgestellten Vertragsklauseln besteht darin, mit unvollkommenen Situationen in der Lieferkette umzugehen und Auftragnehmer zu Verbesserungen anzuhalten. In einem ständigen Dialog zwischen Käufern und Auftragnehmern, soll sichergestellt werden, dass es einen Anreiz und einen Prozess zur Verbesserung der Lieferkettentransparenz und Möglichkeiten zur Bewältigung auftretender Arbeitsprobleme gibt.

Eine fachliche Vertiefung finden Sie hier: Lesen Sie mehr zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung im Kontext der Menschenrechte.

Praxisbeispiel

  • Beispiel zur Vereinfachung der Überprüfung von ILO-Kernkriterien im Textilbereich (eng.): Case46_WeBuySocialEU_Germany

Aktuelle Studie

  • Österreichische Erfolgsgeschichten im Bereich Lieferkettenverantwortung
  • Institut für Nachhaltigkeitsmanagement, Wirtschaftsuniversität Wien: André Martinuzzi, Mariana Kovacic-Lukic, Luis Nacken
  • Link zur Webseite

Weiterführende Links

  • Nachhaltige öffentliche Beschaffung im Aufwind (ilo.org)
  • DocsRoom – European Commission (europa.eu)

Weitere Initiativen im IKT-Bereich

  • Entwicklungen im CFIT-Netzwerk

Header- & Beitragsbild: © Pexels/Chanaka

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