Umweltzeichen Typ 1: Orientierung und Vertrauen für nachhaltige Beschaffung
Umweltzeichen Typ 1 machen komplexe Umweltanforderungen transparent und handhabbar. Sie bieten Beschafferinnen und Beschaffern eine verlässliche Entscheidungshilfe, indem sie anspruchsvolle Kriterien bündeln und die Umweltleistung von Produkten und Dienstleistungen ganzheitlich bewerten. So wird nachhaltige Beschaffung einfach und nachvollziehbar.
Nachhaltige öffentliche Beschaffung verfolgt das Ziel, Umweltbelastungen zu reduzieren, Ressourcen zu schonen und wirtschaftlich sowie zweckmäßig einzukaufen. Der österreichische Aktionsplan für nachhaltige öffentliche Beschaffung (naBe) bietet dafür einen verbindlichen Rahmen. Anerkannte Umweltzeichen, insbesondere solche vom Typ 1, sind wirksame Instrumente, um anspruchsvolle Umweltanforderungen rechtssicher und vergleichbar in Beschaffungsprozesse zu integrieren.
Einordnung im Vergaberecht und rechtliche Sicherheit
Das österreichische Vergaberecht verpflichtet öffentliche Auftraggeber dazu, Umweltaspekte zu berücksichtigen. Das Bundesvergabegesetz 2018 sieht vor, dass im Vergabeverfahren besonders auf die Umweltgerechtheit der Leistung Bedacht zu nehmen ist (Paragraph 20 Absatz 5). Der Einsatz von Gütezeichen ist klar geregelt (RIS – Bundesvergabegesetz 2018 § 108 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.01.2026) und zieht folgende Bedingungen vor:
- die Anforderungen des Gütezeichens betreffen ausschließlich Kriterien, die mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen und für die Beschreibung der Merkmale der Leistung geeignet sind,
- die Anforderungen des Gütezeichens basieren auf objektiv nachprüfbaren und nicht diskriminierenden Kriterien,
- das Gütezeichen wurde im Rahmen eines offenen und transparenten Verfahrens erstellt, an dem sich alle relevanten interessierten Kreise wie etwa Verwaltungsbehörden, Verbraucher, Sozialpartner, Hersteller, Händler und Nichtregierungsorganisationen beteiligen konnten,
- das Gütezeichen ist allen interessierten Kreisen zugänglich und
- die Anforderungen des Gütezeichens werden von einem Dritten festgelegt, auf den der Unternehmer, der das Gütezeichen beantragt, keinen ausschlaggebenden Einfluss ausüben kann.
Umweltzeichen Typ 1 unterstützen die Umsetzung dieser Vorgaben besonders, da sie auf normierten Verfahren beruhen und von unabhängigen Stellen vergeben werden. Sie dienen als rechtssicherer Nachweis dafür, dass definierte Umweltanforderungen erfüllt werden.
Der naBe-Aktionsplan übersetzt die Vorgaben in anwendbare Kriterien für Produktgruppen. Umweltzeichen helfen, diese Anforderungen vergaberechtskonform und unter Wahrung der Grundsätze der Gleichbehandlung, Transparenz und Nichtdiskriminierung umzusetzen. Sie bieten damit sowohl inhaltliche Orientierung als auch rechtliche Sicherheit für öffentliche Auftraggeber.
Was sind Umweltzeichen Typ 1?
Umweltzeichen Typ 1 sind staatliche oder staatlich beauftragte Gütezeichen nach EN ISO 14024. Sie kennzeichnen Produkte und Dienstleistungen mit weiteren Umweltleistungen im Vergleich zu der Branche. Die Kriterien werden von unabhängigen Fachgremien entwickelt und regelmäßig überprüft.
Ein wesentliches Merkmal ist der ganzheitliche Ansatz: Bewertet werden mehrere Umweltaspekte über Produktion, Nutzung und Entsorgung hinweg. So entsteht ein verlässliches Gesamtbild der Umweltleistung eines Produkts oder einer Dienstleistung.
Komplexe Umweltanforderungen verständlich zusammengefasst
Umweltinformationen sind oft komplex und betreffen viele Themen wie Energieverbrauch, Schadstoffe oder Lebensdauer. Für Beschafferinnen und Beschaffer ist es im Alltag kaum möglich, all diese Aspekte im Detail selbst zu bewerten.
Umweltzeichen bündeln diese komplexen Anforderungen und stellen sie in klarer, visuell leicht erkennbarer Form dar. Sie dienen als kompaktes Orientierungselement für geprüfte Umweltstandards und machen die zugrundeliegenden Kriterien transparent. Zusammengefasst: Umweltzeichen Typ 1 übersetzen anspruchsvolle Umweltkriterien praxisgerecht für den Beschaffungsalltag.
Das Österreichische Umweltzeichen ist das offizielle staatliche Umweltzeichen Österreichs und besteht seit 1990. Es ist als Umweltzeichen Typ 1 nach EN ISO 14024 anerkannt und wird vom zuständigen Bundesministerium (BMLUK) vergeben. Die Kriterien werden durch unabhängige Expertinnen und Experten ausgearbeitet und regelmäßig überprüft.
Für jede Produkt- oder Dienstleistungsgruppe existieren eigene Richtlinien, die etwa Energie- und Ressourcenverbrauch, Schadstofffreiheit, Langlebigkeit sowie Aspekte der Entsorgung abdecken.
Ein wesentlicher Vorteil ist die breite Abdeckung: Das Österreichische Umweltzeichen umfasst Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen sowie Bildungs- und Tourismuseinrichtungen. Damit deckt es zahlreiche typische Bedarfe der öffentlichen Hand ab. Beachten Sie, dass das Umweltzeichen noch weitere, über den naBe-Aktionsplan hinausgehende, Kriterien bereithält.
Orientierung für Beschaffende
Im Zusammenspiel mit dem naBe-Aktionsplan schaffen Umweltzeichen wie das Österreichische Umweltzeichen eine klare Brücke zwischen strategischen Zielsetzungen und praktischer Umsetzung. Sie unterstützen öffentliche Auftraggeber dabei, ihre Vorbildwirkung wahrzunehmen und Nachhaltigkeit im Beschaffungsalltag systematisch und nachvollziehbar zu verankern. Hierfür hat die naBe-Plattform eine Übersicht von vorhandenen Umweltzeichen und deren Datenbanken – naBe zusammengestellt.
Weiterführende Links:
Österreichisches Umweltzeichen:
Das Österreichische Umweltzeichen
Deutsches Umweltzeichen: Blauer Engel
Europäisches Umweltzeichen: EU-Ecolabel
Skandinavisches Umweltzeichen:
Verein für Konsumenteninformation: VKI
Umweltzeichen | Umweltbundesamt DE
RIS – Bundesvergabegesetz 2018 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 06.05.2026
Header und Beitragsbild: © Umweltzeichen/naBe-Plattform




