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Nächste Schritte auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft

Ab 01. März 2021 gelten in der EU neue Regeln für langlebige und stromsparende Produkte

Die Europäische Kommission hat 2020 mit dem europäischen Grünen Deal und dem Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft die Weichen in Richtung eines zukunftsfähigen Wirtschaftens gestellt. Am 1. März 2021 werden durch zehn neue EU-Ökodesign Verordnungen für Kühlgeräte, Waschmaschinen, Waschtrockner, Geschirrspüler, elektronische Display und Fernsehgeräte, Lichtquellen und separate Betriebsgeräte, externe Netzteile, Elektromotoren, Kühlgerät, Transformatoren und Schweißgeräte konkrete Maßnahmen umgesetzt.

Die neuen Verordnungen beinhalten im Wesentlichen:

  1.  eine neue Verpflichtungen für eine verbesserte Reparierbarkeit und Langlebigkeit von ausgewählten Produkten und
  2.  eine Neugestaltung der Kennzeichnung der Energieeffizienzklassen für Elektrogeräte.

Die Europäische Kommission schätzt die durch diese Maßnahmen eingesparten Emissionen auf 46 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2030 und rechnet außerdem damit, dass sich jeder europäische Haushalt rund 150 Euro/Jahr erspart.

Die detaillierten Verordnungen zu den einzelnen Produktgruppen finden Sie unter eur-lex.europa.eu

Welche konkreten Änderungen werden uns also ab März 2021 erwarten?

Reparierbarkeit und Langlebigkeit

  • Hersteller dürfen nur noch Fernseher, Geschirrspüler, Waschmaschinen und Kühlschränke auf den Markt bringen bei denen garantiert wird, dass nach Verkauf des letzten Exemplars Ersatzteile für 7-10 Jahre zur Verfügung stehen.
  • Hersteller sind verpflichtet Reparaturanleitungen für die Geräte bereit zu stellen.
  • Ersatzteile müssen mit allgemein verfügbarem Werkzeug und ohne dauerhafte Beschädigung des Geräts ausgewechselt werden können.

Energieeffizienz

  • Die Alten Klassen von A+++ bis G werden abgeschafft und durch eine Skala von A-G ersetzt. Zu Beginn gibt es keine Produkte, die mit der Klasse A ausgezeichnet werden. Finden Sie auf co2online.de einen Vergleich der alten und neuen Energieeffizienzklassen.
  • Das neue Energielabel besitzt einen QR-Code, sodass weitere Produktinformationen schnell abgerufen werden können.

Relevanz für die öffentliche Beschaffung

Die neuen Ökodesign Verordnungen sind aus der Sicht der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung zu begrüßen. Die gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen setzt ein Kernanliegen der nachhaltigen Beschaffung nach längerer Verfügbarkeit von Ersatzteilen in verbindliches Recht um. Auch die Überarbeitung und dadurch bessere Sichtbarkeit von energiesparenden Geräten wird begrüßt.

Nun ist es auch an der öffentlichen Verwaltung stromsparende Produkte zu beschaffen, diese möglichst lange zu nutzen und von der Möglichkeit der Reparatur Gebrauch zu machen.

Wenn Sie Fragen zu den neuen Vorgaben und deren Bedeutung für die nachhaltige Beschaffung haben oder generell zur nachhaltigen öffentlichen Beschaffung, dann steht Ihnen Christoph Ambach zur Verfügung.

WEITERE INFOS

EU-Ökodesign-VO

Änderungen des EU-Energielabel

Der Europäische Grüne Deal

EU-Aktionsplan Kreislaufwirtschaft

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