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Vortrag zur Umsetzung der naBe-Fahrzeug-Kriterien bei der BBG Bundesländertour

Die naBe-Plattform hatte im Rahmen des BBG Tourstopps der BBG Bundesländertour am 29. Juni in Kärnten einen wichtigen Auftritt zum Thema Mobilität und Klimaneutralität. Der Leiter der naBe-Plattform, Gerhard Weiner, erklärte in einer Diskussionsrunde gemeinsam mit dem BBG-Vergabejuristen Markus Theiner und der BBG-Fachbereichsleiterin für Mobilität  zum Themenfeld Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz wie nachhaltige Beschaffung von Fahrzeugen aussehen kann. Die Diskutanten orteten dabei Entwicklungspotenziale im Bereich der Mobilität und erläuterten, wie den Kommunen und Landesdiensstellen die notwendige Beschaffung emissionsfreier Fahrzeuge in Kooperation mit der BBG gelingen kann.

Im Bundesvergabegesetz §93 ist die Beschaffung von Fahrzeugen für öffentliche Auftraggeber klar geregelt, die Vorgaben berücksichtigen Energie- und Umweltauswirkungen über die Lebensdauer. Die Clean Vehicle Directive und deren nationaler Niederschlag im Form des Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetzes gehen noch weiter. Flankierend dazu gibt das naBe-Aktionsplan-Kapitel Fahrzeuge, welches u.a. für unterschiedlichen Fahrzeugklassen Grenzwerte für fossile Antriebsformen vorgibt. Wichtig zu wissen ist, dass das Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz im Gegensatz zum §93 BVergG 2018 nicht als Vorgabe für jede Vergabe, sondern als Gesamtziel für einen öffentlichen Auftraggeber (oder eine Erfasssungsgemeinschaft) gilt. Dabei gibt es aber auch eine Reihe von Ausnahmen, zB für bestimmte Einsatzfahrzeuge und Reisebusse. Außerdem sind Altverträge nicht erfasst, abhängig vom Datum der Einleitung des Verfahrens. Und das gilt auch für Abrufe aus Rahmenverbarungen, welche vor dem Stichtag eingeleitet wurden – selbst wenn ein erneuter Aufruf zum Wettbewerb erfolgt. Der erste Bezugszeitraum ist bereits mit 3.8.2021 erfolgt und läuft bis 2025. Der nächste geht von 2026-2030. Wichtig ist die Erreichung von Mindestanteilen von sauberen Fahrzeugen je Fahrzeutkategorie. Vorsicht: das Gesetz beinhaltet Berichtspflichten nach Ende eines Bezugszeitraumes und es sind Geldstrafen vorgesehen, sollten die Mindestanteile nicht erreicht und Berichtspflichten nicht erfüllt werden.

Zu Gast in Kärnten | Bundesbeschaffung GmbH (bbg.gv.at)

Wenn Sie Interesse an diesem Format haben, dann haben Sie die Gelegenheit an weiteren Terminen der BBG Bundesländertour 2023 teilzunehmen

In Vorarlberg (03.10.2023), Tirol (05.10.2023) und dem Finale in Wien (18.10.2023) finden die letzten Stopps der BBG-Bundesländertour 2023 statt.

Auch die letzten Etappen der Veranstaltungsreihe widmen sich neben allgemeinen Sicherheits- und Vorsorgethemen intensiv dem Thema Nachhaltigkeit bzw. nachhaltige Beschaffung. Wir freuen uns, wenn wir Sie auf einer unserer Veranstaltungen willkommen heißen dürfen, um gemeinsam mit Ihnen ein zukunftsfittes Österreich zu gestalten!

Hier mehr erfahren

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Beitragsbilder: © Surfin Birds Photography and Film

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