Erklärung zur Barrierefreiheit
Die naBe-Plattform ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der geltenden Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.nabe.gv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist großteils mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.2“ beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar. Einzelne Inhalte sind nicht barrierefrei, wie nachstehend angeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
a) PDF
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreadern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Wir planen zukünftig unser PDF bzw. Downloads barrierefrei zu gestalten. Sollten Sie ein PDF dringend benötigen, geben Sie uns bitte Bescheid.
b) Videos
Unsere Videos verfügen über keine Untertitel und sind daher nicht barrierefrei. Bei der Erstellung von neuen Videos wird bereits auf Untertitel geachtet.
c) Bilder
Unsere Bilder sollten alle über einen Alternativtext verfügen, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer zugänglich ist. Sollte Ihnen ein Bild ohne Alternativtext auffallen, geben Sie uns bitte umgehend Bescheid.
d) Tastaturbedienung / Menü
Gemäß den Anforderungen 2.1.1 „Tastatur (Keyboard)“ sowie Best Practices aus ARIA- und WCAG-Techniken sind wir uns bewusst, dass das Menü aufgrund seiner gewachsenen Größe derzeit nur erschwert bedienbar ist: Nutzer:innen müssen im Tab-Index jedes Menüelement einzeln durchlaufen. Dies verstößt zwar streng genommen nicht gegen die WCAG-Anforderungen, ist jedoch in der Praxis umständlich. Diese Funktionalität wird bei dem nächsten größeren Update verbessert, um die Bedienbarkeit deutlich zu erleichtern.
e) Kontrast
Teilweise wird der erforderliche Farbkontrast (gemäß WCAG-Erfolgskriterium 1.4.3 „Kontrast (Minimum)“) nur durch Aktivierung des Kontrastswitches erreicht. Ohne diesen Umschalter können einzelne Textelemente und Bedienelemente in bestimmten Ansichten für Nutzer:innen mit eingeschränktem Sehvermögen schwer erkennbar sein. Bei künftigen Überarbeitungen wird darauf geachtet, den ausreichenden Kontrast auch standardmäßig sicherzustellen.
f) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der naBe-Plattform liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 27.08.2025 erstellt. Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 beruht auf einer von uns vorgenommenen Selbstevaluierung.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen. Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per EMail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren. Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@nabe.gv.at. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen. Kontaktformular der Beschwerdestelle Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren