Der naBe-Aktionsplan setzt ab 2027 auf emissionsfreie Fahrzeuge
Der naBe-Aktionsplan sieht ab 2027 für neu beschaffte handelsübliche Pkw und leichte Nutzfahrzeuge grundsätzlich emissionsfreie Antriebe vor. Ausnahmen bleiben im Einzelfall möglich, müssen jedoch sachlich begründet und dokumentiert werden.
Neue Vorgaben für Fahrzeugbeschaffungen ab 2027
Mit 1. Jänner 2027 werden Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb (BEV) oder Wasserstoff-Brennstoffzelle (FCEV) der neue naBe-Standard. Neu beschaffte handelsübliche Pkw und LNF unter 3,5 Tonnen sollen ab 2027 als Nullemissionsfahrzeuge ausgeführt sein. Plug-in-Hybride, Range-Extender und Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor gelten dann nicht mehr als reguläre Alternativen. Damit geht der naBe-Aktionsplan über die Anforderungen des Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetzes (SFBG) hinaus. Ausnahmen sind im begründeten Einzelfall noch möglich, wenn ein BEV oder FCEV für spezielle Einsatzzwecke nicht vorhanden oder nicht zweckmäßig ist. Ein diesbezüglicher Entscheidungs-Workflow schafft Klarheit und unterstützt Beschafferinnen und Beschaffer in der operativen Praxis.
Der in der naBe-Governance neu erarbeitete Workflow ist in erster Linie ein Hilfsmittel für ein möglichst einheitliches Abwägen und Entscheiden. Er trägt damit auch zur Bewusstseinsbildung bei. Zunächst prüfen Beschafferinnen und Beschaffer, ob ein Ausnahmetatbestand nach dem Straßenfahrzeugbeschaffungsgesetz vorliegt oder ob ein Fahrzeug für die staatliche Handlungsfähigkeit im Blackout-Fall zwingend erforderlich ist. Auch die nachweisliche Nichtverfügbarkeit geeigneter BEV- oder FCEV-Modelle, bei Lieferzeiten von mehr als zwölf Monaten, kann eine Ausnahme begründen. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, folgt eine Bewertung der jeweiligen Anwendungsfälle anhand von Faktoren rund um die erwarteten Einsatzprofile. Ausnahmen sind legitim, wenn mindestens fünf von neun Faktoren zutreffen.
Ist eine Anschaffung eines emissionsfreien Fahrzeugs in den kommenden Jahren im Einzelfall nicht zweckmäßig, dient der ausgefüllte, signierte Entscheidungs-Workflow auch der Dokumentation. Im Ausnahmefall sind primär Hybridfahrzeuge (PHEV) zu beschaffen. Sind Verbrenner mit Blick auf besondere Einsatzprofile unvermeidbar, sind die Grenzwerttabellen im naBe-Aktionsplan mit Stand 2025 zu berücksichtigen.
Die naBe-Vorgaben im Kontext emissionsfreier Mobilität
Mit Blick auf die Umweltauswirkungen des Verkehrssektors ist der nochmals verstärkte Fokus auf emissionsfreie PKWs und leichte Nutzfahrzeuge ab 2027 eine fachlich fundierte Fortschreibung bestehender Mindestanforderungen. Die E-Mobilität entwickelt sich in Österreich rasant. Zudem sind öffentliche Flotten für Bürgerinnen und Bürger sichtbar und können bei der Umstellung auf klimafreundliche Mobilität eine Vorbildwirkung haben. Die Bewertung von Antriebstechnologien hängt wesentlich von Strommix, Produktionsbedingungen, Nutzungsprofil und verfügbarer Infrastruktur ab. Der Entscheidungs-Workflow berücksichtigt damit die wichtigsten Einflussfaktoren rund um das erwartbare Nutzungsprofil und unterstützt sowohl eine konsistente Einzelfallprüfung als auch nachvollziehbare Entscheidungen.
Die Rahmenbedingungen für E-Mobilität, etwa bei Batterieentwicklung, Ladeinfrastruktur sowie Recycling- und Verwertungsketten, verbessern sich laufend. Daher verändern sich auch die Entscheidungsgrundlagen für Beschaffungen schnell. Daher bleiben Technologieoffenheit sowie ein effizienter vorausschauender Betrieb öffentlicher Fuhrparks weiterhin wichtige Säulen. Es gilt, die jeweils umweltgerechteste Lösung für sämtliche Anwendungsfälle in der Praxis zu finden. Die Betrachtung von Lebenszykluskosten kann dabei wesentlich unterstützen, indem sie die wahren Kostentreiber über die Nutzung hinweg sichtbar macht.
Weiterführende Links:
STATISTIK AUSTRIA – Kfz-Neuzulassungen
OeAMTC: Expertenbericht-Mobilitaet-Klimaschutz-2030-Web.pdf
Presse: Autos stehen 23 von 24 Stunden still – DiePresse.com
Zukunft Mobilität: Die größte Ineffizienz des privaten Pkw-Besitzes: Das Parken | Zukunft Mobilität
UBA 2021: Ökobilanz von Personenkraftwagen
VDI 2025: Elektroauto vs. Verbrenner: Neue Studie zur Klimabilanz
WEF_2025:_Finance-Solutions-for-Nature-2025.pdf
RIS – Straßenfahrzeug-Beschaffungsgesetz – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 24.09.2026
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